Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Kulissen und Dekorationen.
- Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SETUP RENTAL ist eine Marke der aufgemoebelt KG, nachfolgend nur SETUP RENTAL.
Die Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen von SETUP RENTAL erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Mieter:innen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
- Vertragsabschluss
Die Mietverträge zwischen SETUP RENTAL und den Mieter:innen werden schriftlich, über den Onlineshop, oder auch per E-Mail abgeschlossen.
- Pflichten von SETUP RENTAL
3.1 Bereitstellung:
SETUP RENTAL verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt auf ihrem Gelände zur Abholung bereitzustellen und den Mieter:innen für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung zu stellen.
3.2 Versendung:
Die Versendung der gemieteten Gegenstände an die Mieter:innen bedarf einer gesonderten Vereinbarung und erfolgt auf Kosten und Gefahr der Mieter:innen (siehe Punkt 12).
- Gewährleistung
4.1 Gewährleistung:
SETUP RENTAL leistet Gewähr dafür, dass die gemieteten Gegenstände der Beschreibung und dem Foto im Onlineshop im Wesentlichen entsprechen. SETUP RENTAL leistet allerdings keine Gewähr für die Eignung der gemieteten Gegenstände für die von den Mieter:innen intendierten Zwecke.
4.2 Ausschluss der Gewährleistung:
Gewährleistungsansprüche der Mieter:innen sind weiters in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- für Abweichungen der gemieteten Gegenstände in Farbe, Struktur und Oberfläche von der fotografischen Darstellung im SETUP RENTAL Onlineshop.
- für sonstige kleinere, den Mieter:innen zumutbare Abweichungen in Ausführung, Maßen und Farben.
4.3 Mängelrüge:
Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch der Mieter:innen ist, dass diese SETUP RENTAL unverzüglich nach Übernahme der gemieteten Gegenstände allfällige Mängel in Form einer substantiierten Mängelrüge schriftlich angezeigt haben (siehe Punkt 5 „Pflichten der Mieter:innen“).
4.4 Gewährleistungsanspruch:
Für den Fall eines Anspruchs der Mieter:innen gegen SETUP RENTAL aus dem Titel der Gewährleistung verpflichtet sich SETUP RENTAL (i) primär zur kostenlosen Lieferung gleichwertiger Stücke, sofern bei SETUP RENTAL vorhanden, oder (ii) subsidiär zur angemessenen Preisminderung.
- Pflichten der Mieter:innen
5.1 Übernahme:
Die Mieter:innen sind verpflichtet, die gemieteten Gegenstände zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu übernehmen, für den Transport in geeigneter Weise zu verpacken und auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu verladen und zu transportieren, sofern nicht die Versendung der gemieteten Gegenstände durch SETUP RENTAL gesondert vereinbart wurde (siehe Punkt 12 „Transport“).
5.2 Untersuchung und Mängelrüge:
Die Mieter:innen haben die gemieteten Gegenstände bei Übernahme unverzüglich auf ordnungsgemäßen Zustand und auf Vollständigkeit zu untersuchen und allfällige Mängel SETUP RENTAL unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andere als die angezeigten Mängel können von den Mieter:innen nicht geltend gemacht werden.
5.3 Verwendung und Rückgabe:
Die Mieter:innen verpflichten sich, die gemieteten Gegenstände ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden, sie pfleglich zu behandeln, keinerlei Veränderungen daran vorzunehmen (es sei denn, diese sind schriftlich vereinbart) und sie am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer zur vereinbarten Zeit an SETUP RENTAL dort zu übergeben, wo sie sie übernommen haben. Bei Rückgabe müssen die gemieteten Gegenstände in demselben Zustand sein wie bei ihrer Übernahme durch die Mieter:innen (es sei denn, diese sind schriftlich vereinbart).
- Rücktritt vom Mietvertrag / Nichtübernahme der Mietgegenstände / Vorzeitige Rückstellung der Mietgegenstände
6.1 Wirksamkeit des Mietvertrages:
Der Mietvertrag wird mit seinem Abschluss gemäß Punkt 2 wirksam und für beide Parteien verbindlich.
6.2 Rücktritt der Mieter:innen:
Ein Rücktritt der Mieter:innen vom Mietvertrag – aus welchen Gründen auch immer – ist gegen Bezahlung eines Entgelts zulässig, welches bei einem Rücktritt
(i) spätestens am 15. Kalendertag vor Beginn der vereinbarten Mietdauer 20%,
(ii) spätestens am 6. Kalendertag vor Beginn der vereinbarten Mietdauer 40%, und
(iii) danach 80% des vereinbarten Mietentgelts beträgt.
6.3 Nichtübernahme der Mietgegenstände:
Übernehmen die Mieter:innen die gemieteten Gegenstände aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen nicht zum vereinbarten Termin, ohne jedoch vom Mietvertrag zurückzutreten, sind sie verpflichtet, für die vereinbarte Mietdauer das volle Mietentgelt zu bezahlen.
6.4 Vorzeitige Rückstellung der Mietgegenstände:
Stellen die Mieter:innen die gemieteten Gegenstände vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer an SETUP RENTAL zurück, bleibt ihre Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Mietentgelts bestehen.
- Mietentgelt
Das Mietentgelt wird jeweils ausdrücklich für die gesamte Mietdauer vereinbart und versteht sich zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Versandkosten werden zusätzlich zum Mietentgelt in Rechnung gestellt.
- Zahlungen
8.1 Fälligkeit:
Rechnungsbeträge sind sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungen der Mieter:innen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Konto von SETUP RENTAL als geleistet.
8.2 Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug der Kund:innen ist SETUP RENTAL berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu begehren. Darüber hinaus ist SETUP RENTAL berechtigt, die Übergabe von sonstigen von den Mieter:innen gemieteten Gegenständen bis zur vollen Bezahlung der ausständigen Beträge zu verweigern oder von weiteren Mietverträgen mit den Mieter:innen zurückzutreten.
- Haftung der Mieter:innen
9.1 Beschädigung und Untergang:
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Mieter:innen, deren Beauftragte oder den Transporteur tragen die Mieter:innen das Risiko der Verschlechterung (Beschädigung, Verunreinigung) oder des Untergangs (Verlust, Zerstörung) der gemieteten Gegenstände, gleichgültig, durch wen verursacht und ohne, dass es auf ein Verschulden der Mieter:innen ankommt. Die gemieteten Gegenstände gelten als mangelfrei an die Mieter:innen übergeben, wenn diese nicht sofort bei der Übernahme allfällige Mängel angezeigt haben. Werden bei der Rückgabe Beschädigungen oder Verunreinigungen festgestellt, die nicht bereits bei der Übernahme angezeigt wurden, tragen die Mieter:innen die Beweislast, dass diese nicht während der Mietdauer entstanden sind. Die Mieter:innen haften verschuldensunabhängig bei Verschlechterung (Beschädigung, Verunreinigung) für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Untergang (Zerstörung, Verlust) für die Kosten der Wiederbeschaffung. Als Wert des Mietgegenstand gilt das 25-fache des Mietpreises des ersten Miettages als vereinbart, es sei denn, es ist ein anderer Wert im SETUP RENTAL Onlineshop angegeben. Bei Verschulden haften die Mieter:innen darüber hinaus für den durch die (vorübergehende) Nichtverfügbarkeit der betroffenen Gegenstände verursachten nachgewiesenen entgangenen Gewinn von SETUP RENTAL.
9.2 Verzug mit der Rückstellung:
Wenn die Mieter:innen die gemieteten Gegenstände nicht am letzten Tag der Mietdauer vereinbarungsgemäß an SETUP RENTAL zurückstellen, haben sie das vereinbarte Mietentgelt aliquot für jeden Tag des Verzugs weiterzubezahlen.
- Versicherung
SETUP RENTAL weist darauf hin, dass die gemieteten Gegenstände nicht versichert sind und empfiehlt den Mieter:innen, die gemieteten Gegenstände für die Dauer der Miete gegen Verschlechterung und Untergang zu versichern.
- Sicherheitsleistung
SETUP RENTAL behält sich vor, in Einzelfällen (z. B. bei Vermietung ins Ausland, bei Neumietern, bei besonders wertvollen Objekten) die Stellung einer Sicherheit (z. B. Barkaution) durch die Mieter:innen zu verlangen. Für den Fall, dass eine solche Barkaution vereinbart wird, ist SETUP RENTAL nicht verpflichtet, diese getrennt von ihren eigenen Geldern zu verwalten, sondern berechtigt, diese mit ihren eigenen Geldern zu vermengen. Eine Verpflichtung zur Verzinsung durch SETUP RENTAL besteht nicht.
- Transport
12.1 Transport durch Mieter:innen:
SETUP RENTAL stellt die gemieteten Gegenstände auf ihrem Firmengelände zur Abholung bereit. Die ordnungsgemäße Verpackung, Verladung und Abholung obliegen den Mieter:innen. Die Mieter:innen tragen die Transportgefahr und die Transportkosten.
12.2 Versand durch SETUP RENTAL:
Aufgrund einer gesonderten Vereinbarung versendet SETUP RENTAL die gemieteten Gegenstände an die Mieter:innen und/oder veranlasst deren Rücktransport von den Mieter:innen an SETUP RENTAL. Die Mieter:innen tragen in jedem Fall die Transportgefahr und die Transportkosten. Die Übergabe der gemieteten Gegenstände an den Transporteur gilt als Übergabe im Sinne des Punktes 5, die Übernahme der gemieteten Gegenstände durch SETUP RENTAL gilt als Rückstellung im Sinne des Punktes 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Haftung des Vermieters
Die Haftung von SETUP RENTAL für Sachschäden ist auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden beschränkt, wobei das Verschulden durch die Mieter:innen zu beweisen ist. Die Haftung von SETUP RENTAL für bloße Vermögensschäden (einschließlich entgangenem Gewinn) aus welchem Rechtsgrund auch immer wird im höchstzulässigen Ausmaß ausgeschlossen und ist jedenfalls beschränkt auf das vereinbarte Mietentgelt. Allfällige Schadenersatzansprüche gegen SETUP RENTAL verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der vereinbarten Mietdauer.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von SETUP RENTAL. Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich für Handelssachen zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
- Anzeigen und Erklärungen
Sofern nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderes bestimmt ist, bedürfen sämtliche Anzeigen und Erklärungen der Mieter:innen (z. B. Mängelrüge) an SETUP RENTAL der Schriftform. Sie werden mit Zugang bei SETUP RENTAL wirksam.
- Datenschutz, Adresse, Adressänderung
Die Mieter:innen erteilen ihre Zustimmung, dass auch die im Mietvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die Mieter:innen sind verpflichtet, uns Änderungen ihrer Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung die dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende wirksame Bestimmung als vereinbart.